Navigation überspringen
Umfang der WEG-Verwaltung
- Allgemeine Betreuung der Eigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Durchführung der gefassten Beschlüsse
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die Gemeinschaft sowie die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Abschluss, Überwachung und Kündigung von Verträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft betreffend das Gemeinschaftseigentum
- Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentumsgemeinschaft
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen