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Achtung Fristverlängerung: Aufruf zur Bewerbung für das Schöffenamt und Jugendschöffenamt

Amt Niemegk, den 21.04.2023

Aufruf zur Bewerbung für das Schöffenamt und Jugendschöffenamt

Die fünfjährige Amtszeit der zum 1. Januar 2019 gewählten Schöffinnen und Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Die Vorbereitungen für die Wahlen zur nächsten Amtsperiode beginnen Ende des Jahres 2022. Die Aufstellung der Vorschlagslisten, für die die Gemeinden oder kreisfreien Städte beziehungsweise die Jugendhilfeausschüsse für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zuständig sind, sollte Ende Mai 2023 abgeschlossen sein. 

Um die letzten freien Plätze noch besetzen zu können, haben wir den ursprünglichen (bereits verstrichenen) Anmeldeschluss ausgesetzt. Somit ist es möglich, weitere Meldungen an uns zu senden, falls es im Nachgang Anfragen aus der Bevölkerung zu einer Tätigkeit als Jugendschöff*in geben sollte, bzw. wenn Sie Kenntnis von Interessent*innen haben sollten. Gerne können Sie sich auch als Erwachsene als  Bewerber*innen Jugendschöff*in bewerben.

Die Vorschlagslisten werden nach ihrer Bekanntmachung den Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten vorgelegt. Die Wahlen finden zwischen dem 16. August und 31. Oktober 2023 statt. Bewerbungen für das Schöffenamt in Strafverfahren nach dem Erwachsenenstrafrecht richten Sie bitte an das Amt Niemegk. Der Bewerbungsvordruck ist unten beigefügt.

 

Bild zur Meldung: Logo Amt Niemegk